Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen
I. Allgemeines
1. Unsere ALVB gelten spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt.
2. Die durch unsere Vertreter getroffenen Vereinbarungen und mündlichen Absprachen erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtsverbindlichkeit.
3. Material-, Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Arbeitszeitverkürzungen berechtigen uns, Preise und Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern.
4. Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt. Mündlich getroffene Vereinbarungen und besondere Abreden bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
II. Abschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2. Wir sind erst gebunden, wenn ein Auftrag von uns schriftlich akzeptiert oder ausgeführt worden ist.
3. Die von uns gemachten Angaben über Abmessungen und Gewichte, ebenso wie die Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben u. a. in Katalogen, Preislisten und dergleichen beinhalten nur Näherungswerte und sind daher unverbindlich.
4. Die Zusicherung bestimmter Eigenschaften und/oder der Eignung der Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck ist nur verbindlich, wenn dies schriftlich ausdrücklich als Zusicherung erfolgt.
5. Auftragsbestätigungen, die nach den Bestellungen des Auftraggebers erstellt hr anerkannt werden können (s. auch II/6 und II/7).
6. Für Änderungen von bestätigten oder in der Produktion bereits eingerichteten Aufträgen erheben wir eine Änderungs- bzw. Umrüstungsgebühr von 3% der Nettoauftrags- bzw. Änderungssumme, min. jedoch 15, Euro, max. 50, Euro.
7. Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber, später als 7 Kalendertage nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung oder eingerichteter bzw. begonnener Produktion, erheben wir eine Abstandsleistung in Höhe von 10% des stornierten Nettoauftragswertes, max. jedoch 500, Euro.
8. Musterleuchten müssen unter Hinweis Muster bestellt werden. Eine 100%ige Gutschrichft erfolgt nur in Zusammenhang einer Anschlußbeauftragung innerhalb von 4 Wochen. Der Kunde trägt die Versandkosten. Musterrechnungen werden ohne Mindermengenzuschlag erstellt, jedoch berechnen wir eine Verarbeitungs-pauschale von t10,-. Der Rückversand an unsere Anschrift muß frei erfolgen. Etwaige Frachtkosten werden bei Rückerhalt nicht gutgeschrieben. Preisdifferenzen, die sich beim Folgeauftrag gegenüber der Musterleuchte ergeben, werden mit der Schlussrechnung gutgeschrieben.
III. Preisstellung, Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
1. Unsere Preise verstehen sich
a) bei Lieferungen im Wert von 1500, Euro netto und mehr frei Bestimmungsort inner- halb der BRD bzw. frei deutscher/ausländischer Grenze unverzollt
b) bei Lieferungen im Wert von unter 1500, Euro netto unfrei ab Lager.
2. Bei Aufträgen/Lieferungen im Wert von unter 150, Euro netto berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 12,50.- Euro.
3. Bei Sonderlackierungen berechnen wir einen Aufschlag von 10% des Netto-Auftragswertes. Bei Aufträgen unter 1500, Euro sind Sonderlackierungen nicht möglich.
Sonstige Sonderausführungen wickeln wir zu den im Einzelfall ermittelten und schriftlich unterbreiteten Sondernettopreisen ab.
Unter Sonderanfertigungen verstehen wir die konstruktive Modifizierung bestehender Leuchtentypen und Anfertigungen nach eigenen Zeichnungen des Kunden. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen und schließen unsere Gewährleistung nach VI 1-7 aus. Die Fertigung erfolgt ausschließlich auf Anweisung und Haftung des Auftraggebers. Bei Annullierungen von Aufträgen über Sonderanfertigungen oder Reduzierung der Stückzahl behalten wir uns je nach Fortschritt der Arbeiten eine Preiserhöhung entsprechend der verringerten Stückzahl oder die Berechnung der bereits entstandenen Kosten vor. Unabhängig davon wird bei Annullierungen eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Auftragswertes berechnet.
Bei Sonderanfertigungen mit einem Auftragswert über 2500, Euro oder bei mehr als 3 Monaten Lieferfrist sind Zahlungen wie folgt zu leisten:
1/3 des Kaufpreises bei Auftragserteilung,
1/3 bei Bereitstellung zur Lieferung,
1/3 innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserteilung.
Mustersonderleuchten werden bruttofakturiert und sind vom Umtausch/Rückgabe ausgeschlossen.
4. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer, die wir nach den jeweils geltenden Sätzen in unseren Rechnungen zusätzlich berücksichtigen und getrennt ausweisen.
Alle sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Abnehmers.
5. Für Versandverpackung bringen wir 1% max. 50, Euro , für Innenverpackung 1% max. 15, Euro und für Versicherung 0,5% max. 25, Euro des Nettoauftragswertes in Anrechnung. Bei Auftragswerten unter 500, Euro berechnen wir eine Nebenkostenpauschale von mind. 7,50 .- Euro.
Die Verpackungsordnung sieht eine Rücknahmepflicht, jedoch keine Rückholpflicht vor, d. h., Kosten für den Rücktransport werden unsererseits nicht übernommen. Unfreie Verpackungsrücksendungen werden nicht angenommen. Kosten für Entsorgung/Rücknahme sind im Preis nicht enthalten.
6. Ohne ausdrückliche schriftliche Garantie sind von uns genannte Liefertermine annähernd und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Belieferung durch unsere Vorlieferanten.
7. Die Transportgefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware unser Lager verläßt, gleichgültig, wer die Frachtkosten zu tragen hat.
8. Sofern die Frachtkosten zu unseren Lasten gehen, bestimmen wir Versandweg und Versandart.
9. Rücksendungen werden nur gutgeschrieben, wenn unser schriftliches Einverständnis vorliegt. Eine Gutschrift erfolgt für originalverpackte und unbeschädigte Waren mit 70% des berechneten Preises. Notwendige Aufarbeitungs- und Verpackungskosten sowie uns entstandene Transportkosten werden zusätzlich gekürzt. Sonderanfertigungen/Sonderlackierungen werden nicht zurückgenommen bzw. gutgeschrieben.
IV. Zahlung
1. Unsere Rechnungen werden nach Auslieferung der Ware ab Lager erstellt und sind ab Ausstellungsdatum zahlbar. Teilsendungen werden einzeln berechnet. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Bei Zahlungen später als 10 Tagen ab Rechnungsdatum ist der Rechnungsbetrag netto ohne Abzüge zu entrichten. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Ein Skontoabzug ist unzulässig, soweit noch Forderungen aufgrund älterer fälliger Rechnungen unbeglichen sind.
2. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung zahlungshalber an, und zwar unter Ausschluß unserer Haftung für Rechtzeitigkeit und Ordnungsmäßigkeit von Vorlage und Protest, und nur dann, wenn diese rediskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sind.
3. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Einzuges und der Werterstellung des Tages, an dem der Gegenwert verfügbar ist.
4. Diskont-, Einzugs- sowie sonstige Spesen und Auslagen inclusive Wechselstem-pelsteuer gehen zu Lasten des Abnehmers.
V. Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsverzug des Käufers tritt ohne weiteres und ohne Mahnung in jedem Falle mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug des Käufers berechnen wir Verzugszinsen zu 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Tritt Zahlungsverzug ein, so sind wir berechtigt, unter Ablehnung der Erfüllung Schadenersatz zu verlangen oder von dem Liefervertrag zurückzutreten. Sind noch weitere Lieferverträge mit dem Käufer nicht oder nicht vollständig erfüllt, so sind wir berechtigt, dem Käufer eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist, die Erfüllung auch dieser Verträge bis zur Bewirkung der nicht rechtzeitig erfolgten Zahlung zu verweigern oder unter endgültiger Ablehnung ihrer Erfüllung Schadenersatz zu verlangen oder von ihnen zurückzutreten.
VI. Gewährleistung und sonstige Haftung
1. Der Abnehmer hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu prüfen. Bei der Prüfung erkennbare Mängel und Fehlbestände müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich gerügt werden. Zeigt sich später ein nicht sofort erkennbarer Mangel, so hat der Abnehmer uns davon unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
2. Unsere Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Mindeszeiten ab Gefahrenübergang auf zugesicherte Eigenschaften und auf die Fehlerfreiheit der Ware hinsichtlich Material und Verarbeitung entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Für gelieferte Lampen gelten ausschließlich die Garantieleistungen des jeweiligen Lampenherstellers. Gelieferte Lampen sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.
3. Eine Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn ein Mangel trotz ordnungsgemäßer und in Übereinstimmung mit etwaigen Betriebsanleitungen durchgeführte Montage, Inbetriebsetzung, Pflege, Wartung und normaler Beanspruchung eingetreten ist und nicht auf dem natürlichen Verschleiß oder der Korrosion einzelner Teile oder unsachgemäßen Reparaturen und Umbauten beruht. Eine Gewährleistungspflicht wird nicht ausgelöst durch unwesentliche Abweichungen in Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitätsmerkmalen der Ware.
4. Begründete und ordnungsgemäß gerügte Mängel verpflichten uns, nach unserer Wahl entweder diese zu beseitigen oder das fehlerhafte Teil innerhalb einer angemessenen Lieferzeit umzutauschen. Montagekosten werden unsererseits nicht übernommen.
5. Ein Recht, den Vertrag rückgängig zu machen oder den Preis zu mindern hat der Abnehmer nur dann, wenn wir entweder die Mängelbeseitigung und den Umtausch ablehnen oder uns auf seine begründete Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen nicht äußern. Der Vertrag kann nur dann rückgängig gemacht werden, wenn dem Abnehmer die Übernahme der Ware zu einem geminderten Preis billigenderweise nicht zugemutet werden kann.
6. Schadensersatzansprüche, gleichgültig auf welche Rechtsgrundlage gestützt, bestehen nur in den Fällen der §§ 11, Nr. 7 AGBG (grob fahrlässige Vertragsverletzung), 11, Nr. 8 (b) AGBG (Verzug und Unmöglichkeit, soweit von uns grob fahrlässig verschuldet), 11, Nr. 9 AGBG (Interessewegfall des Abnehmers bei Teilverzug und Teilunmöglichkeit, jedoch auch nur hier, soweit diese von uns grob fahrlässig verschuldet sind) und bei grob fahrlässig falsch zugesicherten Eigenschaften. Darüber hinaus besteht auch in diesen Fällen Anspruch auf Ersatz des sogenannten mittelbaren bzw. Mangelfolgeschadens nur, soweit dieser bei Vertragsschluß von uns vorhersehbar bzw. bei der Zusicherung ins Auge gefaßt war.
7. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Gewährleistungsansprüche, die uns gegen unsere Lieferanten zustehen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, solange der Abnehmer nicht sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat und alle von ihm zahlungshalber eingereichten Schecks und Wechsel noch nicht vollständig eingelöst sind.
2. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung tritt dieser schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
3. Bei der Verarbeitung, Vermischung und Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache zu.
VIII. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der BRD. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Teile ist N.-Vluyn. Gegenüber Abnehmern, die Vollkaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren, das AG Moers bzw. das LG Kleve. Jedoch behalten wir uns das Recht vor, den Abnehmer auch bei dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.